Landesförderungen
Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.
Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), michael.buerger@tirol.gv.atBundesförderungen
Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.
Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeindenkomobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at
klimaaktivmobil.at/gemeinden