Wer kann das Angebot nutzen?
Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 22.12.2024.Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden. Nicht alle Modelle sind in allen Bundesländern gleich relevant. In manchen Bundesländern sind auch Zwischen- oder Sonderformen üblich. Die Details dazu finden sie im bundesländerspezifischen Teil der Handbuchs auf der Seite Modelle.
Modelle der Verkehrsverbünde
Manche Verkehrsverbünde bieten für Gemeinden und Regionen eigene Modelle an, bei denen der jeweilige Verbund wesentliche Aufgaben (z.B. Konzeption, Ausschreibung, Unterstützung beim Marketing) übernimmt oder sogar selbst als Auftraggeber auftritt.
Beauftragung eines Systemanbieters
Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Beauftragung eines Transportunternehmens
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell noch die häufigste Form.
Freiwilligensystem
Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb
Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.Bedarfsverkehr ist ein Baustein im Verbund der nachhaltigen Alternativen und schließt eine wichtige Lücke auf der sogenannten ersten/letzten Meile. Besonders, wenn es um einen Beitrag zur Mobilitätswende geht, ist die optimale Verknüpfung mit den anderen komplementären Angeboten – und hier zuallererst dem öffentlichen Linienverkehr – von größter Bedeutung.
Die wichtigsten Aspekte von Integration sind:
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Es gibt eine große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für Bedarfsverkehre, je nachdem, ob es einen Fahrplan, eine fixe Route oder Haltepunkte gibt:
von Haltepunkt zu Haltepunkt |
zwischen Tür und Haltepunkt |
von Tür zu Tür |
|
---|---|---|---|
nach Fahrplan nach Bedarf |
Rufbus (fixe Route) | klassisches Anrufsammeltaxi | |
ohne Fahrplan nach Bedarf |
Flächenbetrieb mit Haltepunkten | Flächenbetrieb |
Bedarfsverkehre können aus unterschiedlichen Gründen eingeführt werden und auch mehrere Ziele zugleich verfolgen. Typischerweise spielen eines oder mehrere dieser Motive für die Einführung von Bedarfsverkehr eine Rolle:
Grundversorgung
Die Mobilitätschancen von Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Fahrzeug zu nutzen, sollen verbessert werden.
Mobilitätswende
Es soll eine attraktive Alternative zum Pkw geschaffen werden, um zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.Tourismus
Ein Angebot für Tourist*innen soll zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Gewichtung dieser Zielsetzungen ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die Gestaltung eines Angebots.
Die laufende Evaluierung ist von Bedeutung, um den Erfolg eines Angebots beurteilen zu können und liefert eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung.
Die wichtigste Möglichkeit besteht in der Erfassung und Auswertung von Kennzahlen, darüber hinaus sind Befragungen zur Nutzer*innenzufriedenheit möglich oder Erhebungen bei Personen aus der Zielgruppe, die das Angebot bisher noch nicht nutzen.
Die wichtigsten Kennzahlen, die auch einen Vergleich unterschiedlicher Angebote erlauben, sind:
- Fahrgäste pro Jahr (bzw. Beförderungsfälle je Einwohner*in und Jahr)
- Fahrgäste je Fahrt (als Näherungswert für den Besetzungsgrad)
- Fahrzeugkilometer je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrgast
- Fahrgeldeinnahmen je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrzeugkilometer
- Kostendeckung
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
Verschiedene Parameter bestimmen die Qualität und Attraktivität eines bedarfsorientierten Angebots für die Nutzer*innen und haben gleichzeitig Auswirkungen auf dessen Kosten. Die Servicequalität spielt vor allem für automatisch disponierte Angebote eine Rolle (siehe Disposition). Nur beim Einsatz von Dispositionssoftware besteht die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Parameter auch zu kontrollieren.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Da die meisten Menschen noch keine Erfahrungen mit Bedarfsverkehr gemacht haben, ist eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation für den Erfolg eines Angebots von zentraler Bedeutung. Leider wird diesem Aspekt häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, die dafür nötigen Ressourcen von Anfang an mitzuplanen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Marketing ist nicht nur zu Projektbeginn wichtig, es muss auch im laufenden Betrieb Zeit und Geld dafür eingeplant werden.
Mögliche Marketingmaßnahmen umfassen:
- Information auf der Gemeinde-Webseite
- regelmäßige Information in der Gemeindezeitung/im Amtsblatt
- Logo
- Fahrzeug-Branding
- Postwurf
- Flyer (Auslegen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben)
- Vorbildwirkung
- regelmäßige Postings in den sozialen Medien
- Werbeschaltungen in Regionalmedien oder in den sozialen Medien
- eigener Webauftritt des Angebots
- Infoveranstaltungen
- Information am Bahnhof/bei Haltestellen
- Plakate
- Hinweis in der Neubürgerinformation
- Haltepunkttafeln
- Mundpropaganda (auch gezielt über Multiplikator*innen, z.B. Wirt*innen, Vereinsobleute etc.)
- Präsenz bei Veranstaltungen
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden: