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Version vom 21. November 2022, 10:32 Uhr

Betriebskosten:
Was kostet Bedarfsverkehr?

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Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.

Die unterschiedlichen Organisationsmodelle bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich.

Werden die Fahrten durch einen externen Dienstleister durchgeführt gibt es mehrere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung:

  • ein Pauschalvertrag bringt für Gemeinden und Regionen den Vorteil besserer budgetärer Planbarkeit: Er hat aber den Nachteil, dass es für den Auftragnehmer mitunter keinen Anreiz gibt, die Zahl der Fahrgäste zu erhöhen.
  • ein Kilometertarif, gegebenenfalls kombiniert mit einer Vergütung von Bereitschaftszeiten, in denen ein Fahrzeug des Auftraggebers exklusiv für den Bedarfsverkehr zur Verfügung steht
  • eine Vergütung pro durchgeführter Fahrt findet beispielsweise beim Modell Citytaxi statt

Werden die Fahrten durch einen kommunalen Eigenbetrieb abgewickelt, kommen Kosten für das Personal und alle mit der Anschaffung und Erhaltung des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge verbundenen Kosten dazu.

Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde gering zu halten, ist die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.

Welche Kosten entstehen?

  • Kosten für Planung und Konzeption
  • Personalkosten für die Administration
  • Kosten für Marketing

je nach gewählter Betreiberkonstellation fallen zusätzlich an:

direkte Beauftragung Systemanbieter Freiwilligensystem kommunaler Eigenbetrieb
  • Kosten der direkten Beauftragung
  • ggf. Kosten für Disposition (Software und Telefonzentrale)
  • Kosten des Gesamtpakets
  • Anschaffungskosten Fahrzeuge
  • Wartungskosten Fahrzeuge
  • Versicherungen und Steuern
  • Treibstoffkosten
  • Telefongebühren
  • Personalkosten Fahrer*innen
  • ggf. Kosten für Disposition (Software und Telefonzentrale)

Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

  • In einigen Bundesländern stehen Förderungen für Bedarfsverkehre zur Verfügung.
  • Sponsoring
  • Fahrgeldeinnahmen (siehe auch Tarifgestaltung)