Aus mobil-am-land.at
K (Textersetzung - „Handbuch:Direkte Beauftragung“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens“) |
|||
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Förderung | {{Förderung | ||
− | |beschreibung=Das Land Vorarlberg | + | |beschreibung=Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden. |
|voraussetzungen=* sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs | |voraussetzungen=* sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs | ||
* der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein | * der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein | ||
− | |webseite=https://vorarlberg.at/ | + | |webseite=https://vorarlberg.at/-/foerderung-kommunaler-und-regionaler-nahverkehrsvorhaben |
− | |foerderhoehe=25-40% je nach Finanzkraftquote der Gemeinde | + | |foerderhoehe=25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde) |
− | |bundesland= | + | |bundesland=Verwaltung:Land Vorarlberg |
− | |modell=Handbuch: | + | |modell=Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb; Handbuch:Rufbus |
}} | }} |
Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:43 Uhr
Beschreibung
Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.
Voraussetzungen
- sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
- der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein
Förderhöhe
25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde)
Bundesländer
Modelle
Beauftragung eines Transportunternehmens, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]]