ASTi St. Johann: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juli 2023, 05:19 Uhr
Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol bietet gemeinsam mit den St. Johanner Taxiunternehmungen Taxigutscheine an. Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt. Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar.
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Wie funktioniert's?Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
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Wann steht das Angebot zur Verfügung?24/7
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Wo steht das Angebot zur Verfügung?St. Johann in Tirol (Tirol)
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Wie viel kostet das Angebot?Einzelticket: 3,50 €
Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
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Wer kann das Angebot nutzen?Gemeindebürger*innen
Statistik bearbeiten
Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.
- EinwohnerInnen im Bediengebiet: 9.885 (2021)
- Fläche Bediengebiet: 59,2 km² (2021)
- Beförderungsfälle: 14.000 (2014), 19.690 (2015), 22.136 (2016), 22.713 (2017), 17.976 (2021), 27.813 (2022)
- Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 136.421 € (2016), 135.542 € (2017), 115.048 € (2021), 204.806,54 € (2022)
- Fahrgeldeinnahmen: 66.408 € (2016), 68.139 € (2017), 60.588 € (2021), 94.951 € (2022)
- Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 2,81 (2022)
- Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,30 % (2022)
- Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 6,16 € (2016), 5,97 € (2017), 6,40 € (2021), 7,36 € (2022)
- Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 3,00 € (2016), 3,00 € (2017), 3,37 € (2021), 3,41 € (2022)
- Kostendeckung Bezogen auf die gesamten Herstellungskosten.: 48,68 % (2016), 50,27 % (2017), 52,66 % (2021), 46,36 % (2022)