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ASTi St. Johann: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bedarfsverkehr
 
{{Bedarfsverkehr
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|beschreibung=Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol bietet gemeinsam mit den St. Johanner Taxiunternehmungen Taxigutscheine an.
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Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt.  Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar.
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|eigenbezeichnung=ASTI
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|website=https://www.st.johann.tirol/mobilitaet/taxigutscheine/
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|gemeinde=St. Johann in Tirol
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|zielgruppe-eingeschraenkt=Ja
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|zielgruppe-checkboxes=Gemeindebürger*innen
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|flex-zeit=nach Bedarf
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|flex-raum=Tür-Tür
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|betriebszeit-kategorie=24/7
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|betriebszeit-text=24/7
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|betriebszeit-osm=24/7
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|betriebsstunden=168
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|status=in Betrieb
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|betriebsbeginn=2013-06-01
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|buchung=telefonisch
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|buchung-telefon-typ=Telefonzentrale
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|einzelfahrt=3,50
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|tarif-anmerkungen=Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
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|dienstleistung-checkboxes=Taxiunternehmen
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|modell=Handbuch:Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi
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|software=Nein
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|marketing-checkboxes=Information auf der Gemeinde-Webseite, Gemeindezeitung
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|quelle=Schmid 2018
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|herstellungskosten=135542
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|befoerderungsfaelle=17976
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|herstellungskosten=115048
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 +
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 +
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 +
|befoerderungsfaelle=27813
 +
|herstellungskosten=204806,54
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|fahrgeldeinnahmen=94951
 +
}}{{Kennzahlen
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|jahr=2023
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 +
|herstellungskosten=251 287,88
 +
|fahrgeldeinnahmen=116 677,00
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|kennzahlen-2024=Ja
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|erhebung-2024=Ja
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|aktualisierung-2024=Ja
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|kennzahlen-2023=Ja
 +
|aktualisierung-2023=Ja
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|keine-kennzahlen-2021=Nein
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|kennzahlen-2022=Ja
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|rolle=Als Finanzverwalter bin ich für die Umsetzung und Kontrolle des Systems zuständig.
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|auftraggeber-checkboxes=Gemeinde
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|administration-checkboxes=Gemeinde
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|finanzierung-checkboxes=Gemeinde
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|finanzierung-anmerkung=Der Gutschein wird um EUR 3,50 an die Berechtigten verkauft und dem Taxiunternehmen mit EUR 8,00 vergütet.
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|software-erfahrungen=wurde für uns so konfiguriert.
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|erfahrung-motivation=Mit der Einführung dieses Angebotes konnte die Schaffung eines Ortsbusses mit Fahrplan abgewendet werden. Nachteil: kann nur vom Gemeindebürger genutzt werden
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Vorteil 24/7
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|zielgruppe-motivation-checkboxes=Pendler*innen, Jugendliche, Senior*innen, Frauen, Männer
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|wirkung-oekologisch=eher gering
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|wirkung-sozial=eher hoch
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|publikation=Ja
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|erhebung-2022=Ja
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|integration=Carsharing - nicht aufeinander abgestimmt
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|aktualisierung-2022=Ja
 
|Betriebsform=Betriebsform:Citytaxi
 
|Betriebsform=Betriebsform:Citytaxi
|Zielgruppe=GemeindebürgerInnen
 
|Eigenbezeichnung=ASTI
 
|Homepage=https://www.st.johann.tirol/mobilitaet/taxigutscheine/
 
 
|HomepageCheckVorbildlich=Nein
 
|HomepageCheckVorbildlich=Nein
|Ort=St. Johann in Tirol
 
 
|Bundesland=Tirol
 
|Bundesland=Tirol
 
|Ansprechpersonen={{Ansprechperson
 
|Ansprechpersonen={{Ansprechperson
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|Adresse=Innsbruckerstraße 42
 
|Adresse=Innsbruckerstraße 42
 
|PLZ=6380
 
|PLZ=6380
|Ort=St. Johann in Tirol
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|gemeinde=St. Johann in Tirol
 
|Email=Johann.Haag@st.johann.tirol.at
 
|Email=Johann.Haag@st.johann.tirol.at
 
|Telefon=+43 5352 6900 228
 
|Telefon=+43 5352 6900 228
 
}}
 
}}
|betriebszeit-kategorie=24/7
+
|quelle=http://wwwastistjohannat.wordpress.com/
|Öffnungszeiten=24/7
+
|lage=47.5221901, 12.4308125
|Einzelticket=3
 
|Tarifanmerkungen=Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
 
|ExklusiverVorverkauf=Nein
 
|Quelle=http://wwwastistjohannat.wordpress.com/
 
|LetzterCheck=2022/3/16
 
|betriebsbeginn=2013/06/01
 
|Lage=47.5221901, 12.4308125
 
|Statistik={{Statistik
 
|Jahr=2014
 
|Quelle=wwwastistjohannat.wordpress.com
 
|Beförderungsfälle=14000
 
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|Jahr=2015
 
|Quelle=Gemeinde St. Johann
 
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|Quelle=Schmid 2018
 
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|Jahr=2017
 
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|Zitate={{Zitat
 
|Zitate={{Zitat
 
|Zitat=Das Projekt "Anrufsammeltaxi" mit Gutscheinsystem sollte - vorerst - mit Ende des Jahres ausgelaufen sein. Im Gemeinderat wurde jedoch einstimmig eine Verlängerung bis Ende Jänner in der bisherigen Form beschlossen.
 
|Zitat=Das Projekt "Anrufsammeltaxi" mit Gutscheinsystem sollte - vorerst - mit Ende des Jahres ausgelaufen sein. Im Gemeinderat wurde jedoch einstimmig eine Verlängerung bis Ende Jänner in der bisherigen Form beschlossen.
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|quelle=[http://www.meinbezirk.at/kitzbuehel/chronik/sammeltaxi-soll-fortgesetzt-werden-d796718.html Meinbezirk 24.12.2013]
 
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Sind mehrere Personen gemeinsam zu befördern, benötigen sie insgesamt nur einen Taxivoucher. Personen gelten auch dann als gemeinsam befördert, wenn eine oder mehrerer dieser Personen an unterschiedlichen Orten aussteigen, sofern dies entlang einer einheitlichen Fahrtstrecke erfolgt. Das Abbiegen in verschiedene Straßenzüge gilt nicht mehr als einheitliche Fahrtstrecke.
 
Sind mehrere Personen gemeinsam zu befördern, benötigen sie insgesamt nur einen Taxivoucher. Personen gelten auch dann als gemeinsam befördert, wenn eine oder mehrerer dieser Personen an unterschiedlichen Orten aussteigen, sofern dies entlang einer einheitlichen Fahrtstrecke erfolgt. Das Abbiegen in verschiedene Straßenzüge gilt nicht mehr als einheitliche Fahrtstrecke.
 
Ein kurzer Aufenthalt anlässlich einer Fahrt, etwa der Besuch einer Apotheke oder eines Sanitätshauses nach einem Arztbesuch, gilt nicht als Fahrtunterbrechung. In diesem Fall ist kein weiterer Taxivoucher erforderlich.
 
Ein kurzer Aufenthalt anlässlich einer Fahrt, etwa der Besuch einer Apotheke oder eines Sanitätshauses nach einem Arztbesuch, gilt nicht als Fahrtunterbrechung. In diesem Fall ist kein weiterer Taxivoucher erforderlich.
|Quelle=http://www.treffpunkt-stjohann.at/Treffpunkt-St.-Johann-in-Tirol-Anrufsammeltaxi_pid,25833,type,firmeninfo.html
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|quelle=http://www.treffpunkt-stjohann.at/Treffpunkt-St.-Johann-in-Tirol-Anrufsammeltaxi_pid,25833,type,firmeninfo.html
 
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In der Marktgemeinde wurden über 7260 Gutscheine, sogenannte Voucher, zum Einzelpreis von 3,30 Euro an die Bürger verkauft.
 
In der Marktgemeinde wurden über 7260 Gutscheine, sogenannte Voucher, zum Einzelpreis von 3,30 Euro an die Bürger verkauft.
|Quelle=[http://www.tt.com/panorama/gesellschaft/7871421-91/st.johanner-sammeltaxi-nimmt-erneut-fahrt-auf.csp Tiroler Tageszeitung 11.2.2014]
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Aktuelle Version vom 5. August 2024, 08:35 Uhr

Bedarfsverkehr

Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol bietet gemeinsam mit den St. Johanner Taxiunternehmungen Taxigutscheine an. Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt. Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar.

  • Wie funktioniert's?
    Tuer-tuer.png
    Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
    Phone.png
    Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    24/7
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?

  • Wie viel kostet das Angebot?
    Einzelticket: 3,50 €

    Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.

  • Wer kann das Angebot nutzen?
    Gemeindebürger*innen
zuletzt überprüft: vor 4 Monaten (5.8.2024)
Betrieb seit 1.6.2013
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 9.885 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 59,2 km² (2021)
  • Beförderungsfälle: 14.000 (2014), 19.690 (2015), 22.136 (2016), 22.713 (2017), 17.976 (2021), 27.813 (2022), 30 791 (2023)
  • Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 136.421 (2016), 135.542 (2017), 115.048 (2021), 204.806,54 (2022), 251 287,88 (2023)
  • Fahrgeldeinnahmen: 66.408 (2016), 68.139 (2017), 60.588 (2021), 94.951 (2022), 116 677,00 (2023)
  • Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 0,00 (2023)
  • Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,00 % (2023)
  • Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 6,16 (2016), 5,97 (2017), 6,40 (2021), 7,36 (2022), 8,37 (2023)
  • Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 3,00 (2016), 3,00 (2017), 3,37 (2021), 3,41 (2022), 3,87 (2023)
  • Kostendeckung Bezogen auf die gesamten Herstellungskosten.: 48,68 % (2016), 50,27 % (2017), 52,66 % (2021), 46,36 % (2022), 46,22 % (2023)
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