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− | |beschreibung=Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr | + | |beschreibung=Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des {{blank|[https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/mobilitaetsprogramm-tirol-mobil/ Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030]}} enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs. |
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+ | Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), [mailto:michael.buerger@tirol.gv.at michael.buerger@tirol.gv.at] | ||
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+ | |modell=Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb | ||
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:43 Uhr
Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.
Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), michael.buerger@tirol.gv.at
Förderhöhe
Bis zu 50% für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.
Bundesländer