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Werden die Fahrten durch einen externen Dienstleister durchgeführt, gibt es mehrere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung:
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Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
  
* ein '''Pauschalvertrag''' bringt für Gemeinden und Regionen den Vorteil besserer budgetärer Planbarkeit: Er hat aber den Nachteil, dass es für den Auftragnehmer mitunter keinen Anreiz gibt, die Zahl der Fahrgäste zu erhöhen.
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Die unterschiedlichen [[Handbuch:Modelle|Modelle von Bedarfsverkehr]] bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
* ein '''Kilometertarif''', gegebenenfalls kombiniert mit einer Vergütung von '''Bereitschaftszeiten''', in denen ein Fahrzeug des Auftraggebers exklusiv für den Bedarfsverkehr zur Verfügung steht
 
* eine '''Vergütung pro durchgeführter Fahrt''' findet beispielsweise beim Modell [[Handbuch:Citytaxi,_Jugend-_oder_Senior*innen-Taxi|Citytaxi]] statt
 
  
Werden die Fahrten durch einen kommunalen Eigenbetrieb abgewickelt, kommen Kosten für das Personal und alle mit der Anschaffung und Erhaltung des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge verbundenen Kosten dazu.
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Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
  
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde gering zu halten, ist die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
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* '''einmalige Initialkosten''', z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
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* '''laufende Fixkosten''', z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
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Folgende Kosten fallen in jedem Fall an:
  
 
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* Kosten für Planung und Konzeption
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Aktuelle Version vom 14. Dezember 2022, 21:54 Uhr

Betriebskosten:
Was kostet Bedarfsverkehr?

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Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.

Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.

Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.

Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:

  • einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
  • laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
  • laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten

Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

  • In den meisten Bundesländern stehen Förderungen für die Umsetzung von Bedarfsverkehren zur Verfügung.
  • Sponsoring
  • Fahrgeldeinnahmen (siehe auch Tarifgestaltung): bei bestehenden Projekten kann (bei sehr hoher Spannbreite) durch Fahrgeldeinnahmen durchschnittlich eine Kostendeckung von knapp 30% erzielt werden