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AST Krems: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. November 2022, 17:45 Uhr

Bedarfsverkehr
Dieses Angebot wurde zuletzt am 29.6.2022 von uns aktualisiert. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben noch stimmen. Bei Fehlern freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@mobil-am-land.at!

Das Anrufsammeltaxi fährt außerhalb der Betriebszeiten des Stadtbusses im 30-Minuten-Takt.

Wenn der Anfangs- und/oder Zielort einer AST-Fahrt außerhalb der regulär befahrenen Stadtbus-Linien 1 bis 7 liegt, steht das AST auch während der Betriebszeiten des Stadtbusses zur Verfügung.

  • Wie funktioniert's?
    Halt-halt.png
    Es wird nur von und zu festgelegten Haltestellen oder Sammelhaltepunkten befördert.
    Haltepunkteplan
    Fahrplan-phone.png
    Es gibt einen fixen Fahrplan, gefahren wird aber nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
    spätestens 30 min vor Fahrtantritt bestellen
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    • Mo-Sa ab 6:30, sonn- und feiertags ab 8:00
    • So-Mi bis 0:30, Do-Sa bis 3:30
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?
    Krems an der Donau (Niederösterreich)

  • Wie viel kostet das Angebot?
    Einzelticket: 2,50 € bis 12,50 €

    2,50 € je Zone (Das Stadtgebiet ist für den AST-Verkehr in sieben Zonen eingeteilt. Der Fahrpreis wird anhand der Anzahl der befahrenen Zonen berechnet.)

  • Wer kann das Angebot nutzen?
    uneingeschränkt
zuletzt überprüft: vor 2 Jahren (29.6.2022)
Fahrzeuge:
  • Handbuch:Skoda Superb Kombi
  • Handbuch:Mercedes Kombi E-Klasse
  • Handbuch:Audi A4 Kombi
  • Handbuch:Mercedes V-Klasse
  • Mercedes eVito
Betrieb seit 1.1.2008
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 25.271 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 51,7 km² (2021)
  • Beförderungsfälle: 11.725 (2009), 9.044 (2017), 8.804 (2018), 9.819 (2019), 6.149 (2020), 5.096 (2021)
  • Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 65.857 (2017), 62.639 (2018), 70.157 (2019), 46.270 (2020), 51.991 (2021)
  • Fahrgeldeinnahmen: 15.070 (2017), 13.221 (2018), 14.024 (2019), 8.625 (2020), 9.299 (2021)
  • Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 0,20 (2021)
  • Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,02 % (2021)
  • Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 7,28 (2017), 7,11 (2018), 7,15 (2019), 7,52 (2020), 10,20 (2021)
  • Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 1,67 (2017), 1,50 (2018), 1,43 (2019), 1,40 (2020), 1,82 (2021)
  • Kostendeckung Bezogen auf die gesamten Herstellungskosten.: 22,88 % (2017), 21,11 % (2018), 19,99 % (2019), 18,64 % (2020), 17,89 % (2021)
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