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{{Förderung
|beschreibung=Im Rahmen der Förderschiene {{blank|[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html NÖ Anrufsammeltaxi AST]}}wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.
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* in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
 
* in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern

Version vom 30. November 2022, 16:24 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Niederösterreich für Anrufsammeltaxis
Beschreibung

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Anrufsammeltaxi AST wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.

Voraussetzungen
  • förderbar sind ausschließlich neue Systeme
  • in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
  • keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
  • in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
Förderhöhe

30-40% der effektiven Betriebskosten

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Systemanbieter|]], NÖVOG Flex