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|kapitel=Handbuch:Organisation und Betrieb | |kapitel=Handbuch:Organisation und Betrieb | ||
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− | | | + | |material=Relevante Rechtsvorschriften |
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* Die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-20171224 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007] („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden | * Die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-20171224 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007] („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden | ||
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* wer unterstützt bei der Formulierung von Ausschreibungen? | * wer unterstützt bei der Formulierung von Ausschreibungen? | ||
+ | |frage=Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten? | ||
+ | |ueberblick=In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Unternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. | ||
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+ | * Die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-20171224 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007] („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden. | ||
+ | * Das [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010295 Bundesvergabegesetz] ist das maßgebliche Gesetzt auf nationaler Ebene. | ||
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Version vom 14. November 2022, 12:46 Uhr
Ausschreibungen und Vergabe:
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Unternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden.
- Das Bundesvergabegesetz ist das maßgebliche Gesetzt auf nationaler Ebene.