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|kapitel=Handbuch:Organisation und Betrieb
 
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|frage=Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
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* Die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-20171224 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007] („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden
 
* Die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-20171224 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007] („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden
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* wer unterstützt bei der Formulierung von Ausschreibungen?
 
* wer unterstützt bei der Formulierung von Ausschreibungen?
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|frage=Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
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|ueberblick=In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Unternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen.
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* Die [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02007R1370-20171224 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007] („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden.
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* Das [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010295 Bundesvergabegesetz] ist das maßgebliche Gesetzt auf nationaler Ebene.
 
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Version vom 14. November 2022, 12:46 Uhr

Ausschreibungen und Vergabe:
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?

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In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Unternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen.

  • Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden.
  • Das Bundesvergabegesetz ist das maßgebliche Gesetzt auf nationaler Ebene.