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Version vom 14. Dezember 2022, 21:22 Uhr
Was kostet Bedarfsverkehr?
Die unterschiedlichen Organisationsmodelle bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich.
Werden die Fahrten durch einen externen Dienstleister durchgeführt, gibt es mehrere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung:
- ein Pauschalvertrag bringt für Gemeinden und Regionen den Vorteil besserer budgetärer Planbarkeit: Er hat aber den Nachteil, dass es für den Auftragnehmer mitunter keinen Anreiz gibt, die Zahl der Fahrgäste zu erhöhen.
- ein Kilometertarif, gegebenenfalls kombiniert mit einer Vergütung von Bereitschaftszeiten, in denen ein Fahrzeug des Auftraggebers exklusiv für den Bedarfsverkehr zur Verfügung steht
- eine Vergütung pro durchgeführter Fahrt findet beispielsweise beim Modell Citytaxi statt
Werden die Fahrten durch einen kommunalen Eigenbetrieb abgewickelt, kommen Kosten für das Personal und alle mit der Anschaffung und Erhaltung des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge verbundenen Kosten dazu.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde gering zu halten, ist die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.Welche Kosten entstehen?
Folgende Kosten fallen in jedem Fall an:
- Kosten für Planung und Konzeption
- Personalkosten für die Administration
- Kosten für Marketing
Je nach gewähltem Organisationsmodell fallen zusätzlich an:
direkte Beauftragung | Systemanbieter | Freiwilligensystem | kommunaler Eigenbetrieb |
Kosten der direkten Beauftragung |
Kosten des Gesamtpakets |
Anschaffungskosten Fahrzeuge |
|
Versicherung Fahrer*innen |
Personalkosten Fahrer*innen |
Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
- In den meisten Bundesländern stehen Förderungen für die Umsetzung von Bedarfsverkehren zur Verfügung.
- Sponsoring
- Fahrgeldeinnahmen (siehe auch Tarifgestaltung)