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K (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “)
 
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{{Förderung
 
{{Förderung
|beschreibung=Im Rahmen der Förderschiene {{blank|[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html NÖ Gemeindebus]}} werden Systeme unterstützt, die von einem Verein mit meist ehrenamtlichen LenkerInnen betrieben werden und ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Gefördert wird die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges welches maximal neun Sitze aufweist und mit B-Führerschein gelenkt werden darf. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb werden 40% der Fahrzeugkosten, bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sogar 50% der Anschaffungskosten gefördert. Die Förderung ist sowohl auf Neufahrzeuge als auch auf Gebrauchtwagen anwendbar.
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|beschreibung=Im Rahmen der Förderschiene {{blank|[https://www.foerderzentrum.at/foerderung-noe-nahverkehr-infrastruktur NÖ Gemeindebus]}} werden bedarfsgesteuerte Nahverkehrssysteme gefördert. Neuerungen ab 2022:
|voraussetzungen=* gemeinnütziger Verein mit (ehrenamtlichen) Fahrer*innen
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*Fahrzeugförderung: Bis zu 2.000 € für Neufahrzeuge (3.000 € für E-Fahrzeuge), bei Gebrauchtfahrzeugen max. 50% der Kosten
* keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs und ansässiger Personentransportunternehmen
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*Ausbezahlung der Fahrzeugförderung zu 50% nach dem 1. Betriebsjahr und 50% nach dem 3. Betriebsjahr
* Vereinsstatuten entsprechend {{blank|[https://www.noel.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html Musterstatuten]}}
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*Betriebskostenförderung: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr), Auszahlung nach dem 1. Betriebsjahr
* mindestens halbjährliche Bewerbung in der Gemeindezeitung
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* Förderung gilt für Systeme mit maximal 9 Sitzen und B-Führerschein-Pflicht
* keine weiteren Förderungen
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|voraussetzungen=* Abstimmung mit den NÖ Verkehrsverbünden
|webseite=http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html
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* Nachweis der Wirtschaftlichkeit und ökologischen Verträglichkeit
|foerderhoehe=50% der Betriebskosten im 1. Betriebsjahr, bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrzeugs
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* Deckungsgleichheit mit dem Landesmobilitätskonzept
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* Angabe aller weiteren Förderungen und Drittmittel
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* Rechtsfähiger Trägerverein (Gemeinde oder Organisation)
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|webseite=https://www.foerderzentrum.at/foerderung-noe-nahverkehr-infrastruktur
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|foerderhoehe=* Betrieb: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr)
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*Fahrzeug: 2.000-3.000 € (Neu) bzw. 50% (Gebraucht)
 
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2025, 19:22 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Niederösterreich für Gemeindebusse
Beschreibung

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Gemeindebus werden bedarfsgesteuerte Nahverkehrssysteme gefördert. Neuerungen ab 2022:

  • Fahrzeugförderung: Bis zu 2.000 € für Neufahrzeuge (3.000 € für E-Fahrzeuge), bei Gebrauchtfahrzeugen max. 50% der Kosten
  • Ausbezahlung der Fahrzeugförderung zu 50% nach dem 1. Betriebsjahr und 50% nach dem 3. Betriebsjahr
  • Betriebskostenförderung: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr), Auszahlung nach dem 1. Betriebsjahr
  • Förderung gilt für Systeme mit maximal 9 Sitzen und B-Führerschein-Pflicht
Voraussetzungen
  • Abstimmung mit den NÖ Verkehrsverbünden
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit und ökologischen Verträglichkeit
  • Deckungsgleichheit mit dem Landesmobilitätskonzept
  • Angabe aller weiteren Förderungen und Drittmittel
  • Rechtsfähiger Trägerverein (Gemeinde oder Organisation)
Förderhöhe
  • Betrieb: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr)
  • Fahrzeug: 2.000-3.000 € (Neu) bzw. 50% (Gebraucht)
Bundesländer