Jugendtaxi Neukirchen/Vöckla: Unterschied zwischen den Versionen
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K (Textersetzung - „{{Mikro-ÖV-System“ durch „{{Bedarfsverkehr“) |
(kein Unterschied)
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Version vom 28. November 2018, 21:14 Uhr
Bedarfsverkehr
Zu diesem Angebot sind nur wenige Informationen verfügbar und wir konnten es noch nicht verifizieren. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben (noch) stimmen. Bei Fehlern oder weiteren Infos freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@mobil-am-land.at!
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Wie funktioniert's?Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
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Wer kann das Angebot nutzen?Jugendliche
ungeprüft – Quellen: [1]
Statistik bearbeiten
Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.
- EinwohnerInnen im Bediengebiet: 2.630 (2021)
- Fläche Bediengebiet: 23,5 km² (2021)
- Neukirchner Jugendliche zwischen 15 bis 21 Jahren (Lehrlinge, Studenten, Präsenz- und Zivildiener bis 26 Jahren mit Ausweis) können für Fahrten von Neukirchen oder nach Neukirchen innerhalb des Bezirkes Vöcklabruck das Taxi in Anspruch nehmen.
- Es wird max. 1 Gutschein pro Woche und Person durch das Gemeindeamt Neukirchen an der Vöckla ausgestellt.
- Die Abholung kann quartalsweise erfolgen (max. 13 Gutscheine pro Ausfolgung) und muss persönlich oder von Familienmitgliedern erfolgen.
- Für jeden Gutschein ist bei Abholung ein Selbstbehalt von € 2,-- zu bezahlen.
- Der Gutschein hat einen Gesamtwert in der Höhe von € 5,-- und wird dieser Wert vom Gemeindeamt dem Taxiunternehmen refundiert.
- Die Mindestregelungen des Landes sind einzuhalten wonach nur Fahrten an Wochenenden (Freitag abends bis Sonntag morgens), an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen und für Fahrten zum u. vom Kellerbier (Juni bis August) in Zipf durchgeführt werden dürfen.
- Wenn möglich sollen von den Jugendlichen Sammelstellen vereinbart und Fahrgemeinschaften gebildet werden.
- Falls Unregelmäßigkeiten auftreten oder Missbrauch betrieben wird, wird die Aktion Jugendtaxi eingestellt.
- Falls es vom Land keine Förderung (derzeit 50 %) mehr gibt wird die Aktion eingestellt.