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Ausschreibungen und Vergabe:
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?

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Relevante Rechtsvorschriften

  • Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden
    • Art 5 Abs 4: „Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, kann die zuständige Behörde entscheiden, öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt zu vergeben, wenn [...] ihr Jahresdurchschnittswert auf weniger als 1 000 000 EUR [...] geschätzt wird“
  • Bundesvergabegesetz

hier wird dargestellt, wann eine Ausschreibung nötig ist - warten noch auf Interview mit Dragana :)

  • siehe auch
    • Workshop CF
    • Barbara Bilder Rückfrage?
    • O-K Akteuris
    • PSO (Tibor und Roman)
  • wer unterstützt bei der Formulierung von Ausschreibungen?