Aus mobil-am-land.at
Version vom 9. November 2022, 15:30 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.
Förderhöhe
bis zu 50%
Bundesländer
Modelle
Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi, Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Leistungsbestellung|]], [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]