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Version vom 25. November 2022, 09:06 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.
Förderhöhe
bis zu 50%
Bundesländer
Modelle
[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb