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Beschreibung
Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.
Voraussetzungen
- kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
- für alle Personengruppen zugänglich
- Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
- nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
Förderhöhe
10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt
Bundesländer
Modelle
Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Systemanbieter|]]