Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von mobil-am-land.at. Durch die Nutzung von mobil-am-land.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus mobil-am-land.at
Version vom 9. November 2022, 15:26 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Förderung |beschreibung=Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf B…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
FöRDERUNG
Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030
Beschreibung

Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.

Förderhöhe

bis zu 50%

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi, Handbuch:Freiwilligensystem, Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb, Handbuch:Leistungsbestellung, Handbuch:Rufbus, Handbuch:Systemanbieter|]]