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Version vom 17. November 2022, 08:12 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
Beschreibung
Abgesichert durch einen unbefristeten Fördervertrag zwischen Land und Gemeinde(n) werden 25% bzw. 50% des Abgangs aus dem Betrieb des Vorhabens durch das Land gefördert, gedeckelt mit 10.000 Euro (Deckelung 15.000, wenn gemeindeübergreifend bei zwei Gemeinden, 20.000 bei drei Gemeinden, 25.000 bei vier Gemeinden und 30.000 Euro ab fünf Gemeinden). Der anzuwendende Förderungssatz ergibt sich aus einer Kategorisierung der Gemeinden, je nach vorhandener Erschließung mit liniengebundenem ÖV.
Förderhöhe
25% bzw. 50% des Abgangs (gedeckelt)
Bundesländer