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Version vom 30. November 2022, 13:12 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
Beschreibung
Das Land Vorarlberg hat 2019 eine Richtlinie für die Förderung von kommunalen und regionalen Nahverkehrsvorhaben veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.
Voraussetzungen
- sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
- der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein
Förderhöhe
25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde)
Bundesländer
Modelle
[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]