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Version vom 30. November 2022, 14:56 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
Beschreibung
Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.
Voraussetzungen
- sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
- der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein
Förderhöhe
25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde)
Bundesländer
Modelle
[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]]