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Version vom 11. Dezember 2022, 18:12 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “)
Beschreibung
Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
- Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
- Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
- Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
- Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
Förderhöhe
Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.
Bundesländer