Was sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung?
Wie muss ein behindertengerechtes Angebot gestaltet sein?
Generell ist zu empfehlen, in der Angebotsplanung den Austausch mit betroffenen Menschen zu suchen und direkt nachzufragen, wie ein barrierefreies Bedarfsverkehrsystem gestaltet sein muss. Folgende Dinge sollten jedenfalls berücksichtigt werden, wenn Anspruch auf ein behindertengerechtes Angebot besteht:
- rollstuhlgerechte Fahrzeuge
- Information, wie ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug gebucht werden kann
- barrierefreie Buchungsmöglichkeit für gehörlose Menschen (z.B. per SMS oder App)
- Spezialregelung für Personen mit Mobilitätseinschränkung (z.B. Hausabholung)
- Begleitpersonenregelung (z.B. gratis Mitfahrt für eine Begleitperson)
- Ermäßigung in den Ticketkosten
Das Postbus Shuttle Mödling bietet als Service für Menschen mit Behinderung die Hausabholung an und weist dies auf der Webseite folgendermaßen aus: "Personen, die einen Behindertenausweis, ein ärztliches Attest oder eine Pflegestufe nachweisen können, werden mit dem Postbus Shuttle bequem zuhause abgeholt (rollstuhlgeeignete Fahrzeuge sind vorhanden)." |
Was muss in der Kommunikation des Angebotes beachtet werden?
Ist es sinnvoll, die Informationen zur Barrierefreiheit des Angebotes klar ersichtlich auf den Kommunikationsplattformen des Systems zur Verfügung zu stellen. Folgende Informationen sollten jedenfalls ersichtlich sein:
- Prozentanzahl rollstuhlgerechter Fahrzeuge
- Gesamtanzahl rollstuhlgerechter Fahrzeuge
- Ticketkosten für Menschen mit Behinderungen
- Begleitpersonenregelung (Fährt eine Begleitperson gratis mit?)
- Bedarfsbekanntgabe für rollstuhlgerechtes Fahrzeug (Wie funktioniert die Buchung?)
- Hausabholung (Wie funktioniert die Abholung von Personen mit Mobilitätseinschränkung?)
Was versteht man unter Barrierefreiheit?
Es lohnt sich einen Blick in das (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz) werfen, wo Barrierefreiheit unter §6 Abs 5 folgendermaßen definiert ist: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“