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Finkenstein:bewegt

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Version vom 15. Oktober 2024, 08:07 Uhr von Matteo Stark (Diskussion | Beiträge)

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Bedarfsverkehr

Die innovative Mobilität in der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See

  • Wie funktioniert's?
    Tuer-tuer.png
    Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
    Phone.png
    Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    • Mo-Fr 08:00-17:00 (außer an Feiertagen)
    • Mai - September: zusätzlich Do 19:00 - 03:00, Fr - Sa 17:00 - 02:00
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?

  • Wie viel kostet das Angebot?
    Einzelticket: 5,50 €

    Der Standardtarif gilt nur während der Betriebszeiten innerhalb der Gemeindegrenzen und um den Faaker See (Hauptstraße).

    Außerhalb der Gemeindegrenzen wird der normale Taxitarif verrechnet.

  • Wer kann das Angebot nutzen?
    uneingeschränkt
zuletzt überprüft: vor 38 Tagen (15.10.2024)
Betrieb seit 1.8.2013
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 9.620 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 102,0 km² (2021)
  • Beförderungsfälle: 3.255 (2013), 4.273 (2014), 2.996 (2015), 4.052 (2016), 5.088 (2017), 4.582 (2018), 5.310 (2019), 3.488 (2020)
  • Kilometerleistung Insgesamt zurückgelegte Fahrzeugkilometer (Leer- und Besetztkilometer).: 46.207 km (2014), 38.416 km (2015), 44.665 km (2016), 49.657 km (2017), 47.620 km (2018), 54.088 km (2019), 44.197 km (2020)
  • Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 27.262,13 (2014)
  • Fahrgeldeinnahmen: 20.910 (2014)
  • Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 0,36 (2020)
  • Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,04 % (2020)
  • Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 6,38 (2014)
  • Kosten je Fahrzeugkilometer: 0,59 (2014)
  • Fahrzeugkilometer je Beförderungsfall: 10,81 km (2014), 12,82 km (2015), 11,02 km (2016), 9,76 km (2017), 10,39 km (2018), 10,19 km (2019), 12,67 km (2020)
  • Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 4,89 (2014)
  • Kostendeckung Bezogen auf die gesamten Herstellungskosten.: 76,70 % (2014)
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