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Förderungen in der Steiermark
Hier finden Sie eine Übersicht, über die Förderungen, die für Gemeinden und Regionen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen.

Landesförderungen

Mikro-ÖV-Förderung des Landes Steiermark

Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.

Entsprechend der Förderungsrichtlinie gibt es in den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten.
Voraussetzungen:
  • Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
  • Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
  • Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
  • Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
  • laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
Konkurrenzierungsregeln:

es darf keine Fahrt mit dem Bedarfsverkehr angeboten werden, wenn es eine zumutbare Verbindung mit dem öffentlichen Linienverkehr innerhalb einer halben Stunde vor oder nach dem gewünschten Fahrzeitpunkt gibt

die Zumutbarkeitskriterien werden projektbezogen festgelegt

Ausnahmen:

  • falls Fußweg zur oder von der ÖV-Haltestelle länger als 500 m:
    • lediglich die Zu-/Abbringer-Fahrt zur oder von der mehr als 500 m von Start oder Ziel entfernten ÖV-Haltestelle
    • zur Gänze bei kurzen Strecken (<7km)
  • Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen
Förderhöhe: 20-50% der förderfähigen Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der förderfähigen Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs

Bundesförderungen

Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.

Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.

Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeinden
komobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at
klimaaktivmobil.at/gemeinden
Voraussetzungen: Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist in einem Mobilitätskonzept mit der Berechnung von Umwelteffekten darzustellen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. Zudem müssen etwaige Bescheide und Angebote beigelegt werden. Das Mobilitätskonzept inkl. Umwelteffektberechnung ist Teil der Beratungsleistung der klimaaktiv mobil Beratungsprogramme für Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe sowie Freizeit und Tourismus und wird kostenlos für Sie erstellt.
Förderhöhe: 20% der förderungsfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- pro jährlich eingesparter Tonne CO2