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* Hubert: Haustür-Haustür-Systeme schaffen weniger Bündelungen wie Haltepunkte [in der Realität dürfte das kaum einen Unterschied machen]
 
* Markus rothensteiner (Land Burgenland):
 
**Fördervorgaben? Eigentlich keine - keine Haltepunkte (aber im Südburgenland sollen schon Haltepunkte kommen, 300m Abstand, aber auch flexibel, wenn Menschen es brauchen Haltepunkt bei Haustür)
 
** Warum nicht Tür zu Tür? einfachere Abwicklung (Bündelung, einfachere Bedienung, Zufahrt)
 
* Wienmobil: nur vormittags (ab August auch nachmittags, dafür immer nur ein Fahrzeug), kostenlos, virtuelle Haltepunkte (im Abstand von 150m), Buchung über Webapp
 
* verracon: Burgenlandprojekt: virtuelle Haltepunkte, 300m Entfernung, Gemeinde schlägt Haltepunkte vor, Verracon prüft nach, nach einem Jahr Betrieb dann Evaluierung der Haltepunkte
 
* Franziska Daetz:
 
**Bündelung durch Algorithmus
 
** virtuelle Haltepunkte (werden in App angezeigt, bei telefonischer Buchung Erklärung dazu, wo der Punkt gesetzt ist)
 
** max. Distanz zum Haltepunkt 200m (ultimative Distanz max. 300m, am Rand vom Industriegebiet z.B.)
 
** Tür-zu-Tür für pflegebedürftige Personen
 
* Regina Rausch:
 
** AST:  Gelegenheitsverkehrsgesetz müsste sich ändern, weil Taxis nur PKW und keine Kleinbusse (18-20 Sitzer) sein dürfen
 
 
 
'''Handbuch 1'''
 
* Im Linienbetrieb wird in der Regel von Haltestelle zu Haltestelle nach Fahrplan gefahren, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Linienbetrieb ist die klassische Form des öffentlichen Verkehrs.
 
* Bei Rufbus-Systemen werden eine bestimmte Route bzw. bestimmte Haltestellen nach einem fixen Fahr- plan, aber nur bei Bedarf bedient. Ein Fahrtwunsch muss daher im Regelfall vorher in einer Dispositions- zentrale angemeldet werden.
 
* Anruf-Sammeltaxis führen Fahrten von einer bestimmten Haltestelle zu einer beliebigen Aussteigestelle innerhalb eines klar definierten Bedienungsgebietes durch. Es besteht ein fixer Fahrplan mit Fahrtmög- lichkeiten. Ein Fahrtenwunsch muss vorher in einer Dispositionszentrale angemeldet werden.
 
* Beim System Zubringerverkehr werden Personen von/zu einem definierten Zielpunkt transportiert. Bei der Fahrt zu diesem Ziel wird man von zu Hause abgeholt, die Rückfahrt erfolgt bis zur Haustüre. Ein Bei- spiel sind Zubringerverkehre zu Bahnhöfen, die außerhalb von Siedlungsgebieten liegen. Ein Fahrtwunsch muss vorher in einer Dispositionszentrale angemeldet werden.
 
* Der Flächenbetrieb funktioniert im Prinzip wie ein normales Taxisystem. Eine Anmeldung ist erforderlich, man wird von zu Hause abgeholt und an ein beliebiges Ziel gebracht. Oft sind die Fahrten jedoch örtlich begrenzt, z. B. auf das Gemeindegebiet oder bestimmte Ziele.
 
 
 
'''Brandl'''
 
* Bedienungsformen Seite 68
 
* Flächenbetrieb
 
** flexibelste Bedienform
 
** Haltestelle zu Haltestelle in der Fläche je nach Bedarf
 
** Haus zu Haus ist auch möglich
 
* Brandl unterscheidet zwischen Rufbus
 
** Bedarfslinienbetrieb
 
** fährt keinen oder nur einen Teil der Strecke
 
* und AnrufBus (nach Mehlert) im Flächenbetrieb
 
** absolute räumliche und zeitliche Erschließung
 
** umsteigefreie Verbindungen im Nahbereich
 
** maximale Netzbildungsfähigkeit
 
** ideale Zubringerfunktion zu Bus und Bahn
 
* Bedienungsformen nach räumlichen Begebenheiten wählen
 
 
|frage=Wie fährt der Bedarfsverkehr?
 
|frage=Wie fährt der Bedarfsverkehr?
|einleitung=Es gibt eine große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für Bedarfsverkehre, je nachdem es einen Fahrplan, eine fixe Route oder Haltepunkte gibt:
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|einleitung=Es gibt eine große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für Bedarfsverkehre, je nachdem, ob es einen Fahrplan, eine fixe Route oder Haltepunkte gibt:
  
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|Rufbus
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|ueberblick=Die rechtlichen Regelungen hinsichtlich Bedarfsverkehr spiegeln die aktuellsten Entwicklungen nur unzureichend wider, die Schaffung „klarer und stabiler Rahmenbedingungen“ gehört deshalb auch zu den Vorhaben im {{blank|[https://www.dievolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf Regierungsprogramm 2020-2024]}}.
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|ueberblick=Dabei sind noch viele verschiedene Varianten möglich und üblich. Zur Verwirrung trägt bei, dass sich bisher keine einheitlichen Bezeichnungen etabliert haben und teilweise die gleichen Begriffe zur Bezeichnung unterschiedlicher Bedienungsformen verwendet werden. Außerdem ist die Förderung in einzelnen Bundesländern an eine entsprechende Bedienform geknüpft. Siehe dazu die Förderrahmenbedingungen in deinem [[Handbuch:Bundesland_festlegen|Bundesland]].
  
Bezüglich der Bedienungsformen finden sich folgende Definitionen für Rufbusse und Anrufsammeltaxi im {{blank|[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000098 Kraftfahrliniengesetz]}} (KflG):
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Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen siehe auch {{semorg-themen-verweis|rechtliches}}.
* §38 Abs 3 Lit 1: „'''Rufbusse''' [sind] innerstaatliche Kraftfahrlinienverkehre, die
 
** a) entweder ohne Anmeldung nicht verkehren und nur bei Vorliegen von Anmeldungen über Telefon oder in anderer festgesetzter Art von den erforderlichen Haltestellen ausgehend, die gewünschten Verbindungen innerhalb eines konzessionierten Streckensystems herstellen, oder
 
** b)  ohne Anmeldung fahrplanmäßig nur auf einer bestimmten Grundstrecke des Streckensystems verkehren, bei Vorliegen von Anmeldungen aber von der Grundstrecke abweichen, die erforderliche Haltestelle (Bedarfshaltestelle) bedienen, und danach wieder auf die Grundstrecke zurückkehren und zur Endhaltestelle weiterfahren;
 
* §38 Abs 3 Lit 2: „Anrufsammeltaxis [sind] Taxiverkehre, die Fahrgäste nach telefonischer Vorbestellung mit eigens als Anrufsammeltaxi gekennzeichneten Taxis zu festen Abfahrtszeiten von besonders bezeichneten Abfahrtsstellen gegen einen fixen Fahrpreis zu einem gewünschten Fahrziel innerhalb eines vorgegebenen abgegrenzten Betriebsgebietes befördern.
 
  
Anrufsammeltaxis unterliegen daher ebenso wie Taxis dem {{blank|[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007795 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz]}} (GelverkG). Für letztere gelten außerdem die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Betriebsordnungen für das Taxigewerbe.
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<!--Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Auswertung der {{bv|[[Bedienungsformen bei bestehenden Bedarfsverkehren in Österreich]]}}.-->
 
|moeglichkeiten-header=Die wichtigsten Bedienungsformen für Bedarfsverkehr
 
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|anreisser=Der Flächenbetrieb ist die für Nutzer*innen flexibelste und bequemste und auch am häufigsten zum Einsatz kommende Möglichkeit. Innerhalb des Bediengebietes und während der Betriebszeit kann der Bedarfsverkehr jede Adresse anfahren, es wird von Tür zu Tür befördert. Das ist besonders nützlich wenn etwas transportiert werden muss, bei schlechtem Wetter oder für mobil eingeschränkte Personen.
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|beschreibung=Der Flächenbetrieb ist die für Nutzer*innen flexibelste und bequemste und auch am häufigsten zum Einsatz kommende Möglichkeit. Innerhalb des Bediengebietes und während der Betriebszeit kann der Bedarfsverkehr jede Adresse anfahren, es wird von Tür zu Tür befördert. Das ist besonders nützlich, wenn etwas transportiert werden muss, bei schlechtem Wetter oder für mobil eingeschränkte Personen.
 
|beispiel=Anruf-Sammeltaxi go & ko Montafon
 
|beispiel=Anruf-Sammeltaxi go & ko Montafon
|beispiel-beschreibung=Das Go & ko Montafon ist ein automatisch disponiertes Angebot, bei dem jede einzelne Adresse im mehrere Gemeinden umfassenden Bediengebiet als virtueller Haltepunkt angelegt wurde.
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|beispiel-beschreibung=Das go & ko Montafon ist ein automatisiert disponiertes Angebot, bei dem von Tür zu Tür befördert wird.
 
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|titel=Flächenbetrieb mit Haltepunkten
 
|titel=Flächenbetrieb mit Haltepunkten
|anreisser=Innerhalb des Bediengebiets und der Betriebszeit kann beliebig zwischen Haltepunkten gefahren werden. Dabei kann es sich tatsächlich um konzessionierte Haltestellen handeln, oder um Halte- bzw. Sammelpunkte, die physisch markiert sein können oder lediglich virtuell auf einer Karte verzeichnet sind.
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|beschreibung=Innerhalb des Bediengebiets und der Betriebszeit kann beliebig zwischen Haltepunkten gefahren werden. Dabei kann es sich tatsächlich um konzessionierte Haltestellen handeln, oder um Halte- bzw. Sammelpunkte, die physisch markiert sein können oder lediglich virtuell auf einer Karte verzeichnet sind. Meistens gibt es Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen, die von Tür zu Tür befördert werden.
 
|beispiel=Postbus Shuttle Zukunftsraum Donau Gusen
 
|beispiel=Postbus Shuttle Zukunftsraum Donau Gusen
|beispiel-beschreibung=Das Bediengebiet verfügt über ein dichtes Netz an Haltepunkten, die durch kleine Schilder ausgewiesen sind. Der Fußweg zum nächstgelegenen Haltepunkt innerhalb des Bediengebiets beträgt maximal 300 Meter. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird meist adressgenaue Bedienung angeboten.
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|beispiel-beschreibung=Das Bediengebiet verfügt über ein dichtes Netz an Haltepunkten, die durch kleine Schilder ausgewiesen sind. Der Fußweg zum nächstgelegenen Haltepunkt innerhalb des Bediengebiets beträgt maximal 300 Meter. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird adressgenaue Bedienung angeboten.
 
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|titel=klassisches Anrufsammeltaxi
|anreisser=Bei den Anrufsammeltaxis gibt es üblicherweise einen festgelegten Haltepunkt zumindest an einem Ende der Strecke. Das heißt die Fahrgäste werden entweder von einem fixen Haltepunkt zu ihrer Haustür gebracht oder von Zuhause abgeholt und bei einem fixen Haltepunkt abgesetzt. Gefahren wird nur nach vorheriger Anmeldung.
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|beschreibung=Bei den Anrufsammeltaxis gibt es üblicherweise einen festgelegten Haltepunkt zumindest an einem Ende der Strecke. Das heißt, die Nutzer*innen werden entweder von einem fixen Haltepunkt zu ihrer Haustür gebracht oder von Zuhause abgeholt und bei einem fixen Haltepunkt abgesetzt. Gefahren wird nur nach vorheriger Anmeldung.
 
|beispiel=AST Linz (Nacht-AST)
 
|beispiel=AST Linz (Nacht-AST)
|beispiel-beschreibung=Das AST fährt zu bestimmten Zeiten von einigen wenigen Sammelpunkten in der Linzer Innenstadt und bringt die Fahrgäste in die Umlandgemeinden.
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|beispiel-beschreibung=Das AST fährt zu bestimmten Zeiten von einigen wenigen Sammelpunkten in der Linzer Innenstadt und bringt die Nutzer*innen in die Umlandgemeinden.
 
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|titel=Rufbus
 
|titel=Rufbus
|anreisser=Der Rufbus verkehrt entlang einer fixen Linie von Haltestelle zu Haltestelle und nach Fahrplan. Er entspricht damit der Bedienungsform eines Linienbusses, der aber nur nach Bedarf fährt. Der Rufbus kann in Zeiten mit geringer Nachfrage den klassischen Linienverkehr ersetzen und somit Ressourcen einsparen ohne das Mobilitätsangebot einzuschränken.
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|beschreibung=Der Rufbus verkehrt entlang einer fixen Linie von Haltestelle zu Haltestelle und meist nach Fahrplan. Er entspricht damit der Bedienungsform eines Linienbusses, der aber nur nach Bedarf fährt. Der Rufbus kann in Zeiten mit geringer Nachfrage den klassischen Linienverkehr ersetzen und somit Ressourcen einsparen, ohne das Mobilitätsangebot einzuschränken.
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Da der Betrieb eines Rufbus durch das Kraftfahrliniengesetz geregelt ist, ist eine Konzession nötig.
 
|beispiel=Rufbus Wien
 
|beispiel=Rufbus Wien
 
|beispiel-beschreibung=Die Rufbusse in Wien verkehren zu Tagesrandzeiten und in Randlagen und haben fixe Routen und Fahrpläne, gefahren wird nur nach vorheriger Buchung.
 
|beispiel-beschreibung=Die Rufbusse in Wien verkehren zu Tagesrandzeiten und in Randlagen und haben fixe Routen und Fahrpläne, gefahren wird nur nach vorheriger Buchung.
 
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Aktuelle Version vom 25. Juli 2024, 11:23 Uhr

Bedienungsform:
Wie fährt der Bedarfsverkehr?

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Es gibt eine große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten für Bedarfsverkehre, je nachdem, ob es einen Fahrplan, eine fixe Route oder Haltepunkte gibt:

von Haltepunkt zu Haltepunkt
zwischen Tür und Haltepunkt
von Tür zu Tür
nach Fahrplan
nach Bedarf
Rufbus (fixe Route) klassisches Anrufsammeltaxi
ohne Fahrplan
nach Bedarf
Flächenbetrieb mit Haltepunkten Flächenbetrieb

Dabei sind noch viele verschiedene Varianten möglich und üblich. Zur Verwirrung trägt bei, dass sich bisher keine einheitlichen Bezeichnungen etabliert haben und teilweise die gleichen Begriffe zur Bezeichnung unterschiedlicher Bedienungsformen verwendet werden. Außerdem ist die Förderung in einzelnen Bundesländern an eine entsprechende Bedienform geknüpft. Siehe dazu die Förderrahmenbedingungen in deinem Bundesland.

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen siehe auch Rechtliches.

Die wichtigsten Bedienungsformen für Bedarfsverkehr

Flächenbetrieb

Der Flächenbetrieb ist die für Nutzer*innen flexibelste und bequemste und auch am häufigsten zum Einsatz kommende Möglichkeit. Innerhalb des Bediengebietes und während der Betriebszeit kann der Bedarfsverkehr jede Adresse anfahren, es wird von Tür zu Tür befördert. Das ist besonders nützlich, wenn etwas transportiert werden muss, bei schlechtem Wetter oder für mobil eingeschränkte Personen.

Das go & ko Montafon ist ein automatisiert disponiertes Angebot, bei dem von Tür zu Tür befördert wird.
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Flächenbetrieb mit Haltepunkten

Innerhalb des Bediengebiets und der Betriebszeit kann beliebig zwischen Haltepunkten gefahren werden. Dabei kann es sich tatsächlich um konzessionierte Haltestellen handeln, oder um Halte- bzw. Sammelpunkte, die physisch markiert sein können oder lediglich virtuell auf einer Karte verzeichnet sind. Meistens gibt es Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen, die von Tür zu Tür befördert werden.

Das Bediengebiet verfügt über ein dichtes Netz an Haltepunkten, die durch kleine Schilder ausgewiesen sind. Der Fußweg zum nächstgelegenen Haltepunkt innerhalb des Bediengebiets beträgt maximal 300 Meter. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird adressgenaue Bedienung angeboten.

klassisches Anrufsammeltaxi

Bei den Anrufsammeltaxis gibt es üblicherweise einen festgelegten Haltepunkt zumindest an einem Ende der Strecke. Das heißt, die Nutzer*innen werden entweder von einem fixen Haltepunkt zu ihrer Haustür gebracht oder von Zuhause abgeholt und bei einem fixen Haltepunkt abgesetzt. Gefahren wird nur nach vorheriger Anmeldung.

Das AST fährt zu bestimmten Zeiten von einigen wenigen Sammelpunkten in der Linzer Innenstadt und bringt die Nutzer*innen in die Umlandgemeinden.

Rufbus

Der Rufbus verkehrt entlang einer fixen Linie von Haltestelle zu Haltestelle und meist nach Fahrplan. Er entspricht damit der Bedienungsform eines Linienbusses, der aber nur nach Bedarf fährt. Der Rufbus kann in Zeiten mit geringer Nachfrage den klassischen Linienverkehr ersetzen und somit Ressourcen einsparen, ohne das Mobilitätsangebot einzuschränken.

Da der Betrieb eines Rufbus durch das Kraftfahrliniengesetz geregelt ist, ist eine Konzession nötig.

Die Rufbusse in Wien verkehren zu Tagesrandzeiten und in Randlagen und haben fixe Routen und Fahrpläne, gefahren wird nur nach vorheriger Buchung.