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{{Förderung
 
{{Förderung
|beschreibung=Im Rahmen der Förderschiene [http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html NÖ Anrufsammeltaxi AST]wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert, zusätzlich steht die landesweite [http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Dispositionszentrale_AST-Rufbusse.html Dispositionszentrale für bedarfsgesteuerte Verkehrssysteme] für die Gemeinden kostenlos zur Verfügung.
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|beschreibung=Im Rahmen der Förderschiene {{blank|[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html NÖ Anrufsammeltaxi AST]}} wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.
 
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|voraussetzungen=* förderbar sind ausschließlich neue Systeme
* [https://www.noe.gv.at/noe/FOeRDERINFO_NOe_Anrufsammeltaxis.V03.22_(1).pdf Information zur Fördermöglichkeit] (PDF, Link zum Originaldokument auf noe.gv.at)
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* in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
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* keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
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* in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
 
|webseite=http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html
 
|webseite=http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html
 
|foerderhoehe=30-40% der effektiven Betriebskosten
 
|foerderhoehe=30-40% der effektiven Betriebskosten
|bundesland=Handbuch:Land Niederösterreich
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|bundesland=Verwaltung:Land Niederösterreich
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|modell=Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters; Handbuch:VOR Flex
 
}}
 
}}

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:47 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Niederösterreich für Anrufsammeltaxis
Beschreibung

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Anrufsammeltaxi AST wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.

Voraussetzungen
  • förderbar sind ausschließlich neue Systeme
  • in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
  • keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
  • in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
Förderhöhe

30-40% der effektiven Betriebskosten

Bundesländer