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Tarifgestaltung:
Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?

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Ticketpreise sind eine wichtige Einnahmequelle für Bedarfsverkehre. Sie können die Kosten aber nie decken und haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.

Die Kostendeckung jener Bedarfsverkehre, für die Zahlen verfügbar sind, ist sehr unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen null und annähernd 100%, der Durchschnitt bei rund 28%. Jede Fahrt eines Bedarfverkehrs muss subventioniert werden. Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können. Dessen Kosten sind größtenteils eher unsichtbar. Grundsätzlich gilt eine Entscheidung zu treffen, ob Tickets digital und/oder analog gekauft werden können. Im Idealfall gibt es beide Möglichkeit. In einigen Gemeinden wird der analoge Ticketverkauf über die Gemeindeverwaltung abgewickelt. Für den digitalen Ticketverkauf gibt es bereits Systeme, die Gemeinden bei dieser Angelegenheit unterstützen können (siehe [Systemanbieter]).

Textstruktur: Nutzer*innenpersepktive vor Gemeindeperspektive (erst, was der Preis für die Fahrgäste bedeutet), Referenz auf unsere Zahlen bei Kostendeckung (Tobias aus Erhebung)

Zum Beitrag der Fahrgeldeinnahmen zur Finanzierung von Angeboten siehe auch Betriebskosten.

Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?

Wenn die Sorge besteht, dass ein zu hoher Fahrpreis für die primäre Zielgruppe ein Hindernis darstellen könnte, kann der Fahrtpreis auch völlig unabhängig vom Tarif des öffentlichen Verkehrs festgelegt werden. Zu erwägen ist dabei, ob ein gestaffeltes Tarifsystem Sinn macht, wo unter festgelegten Voraussetzungen eine Ermäßigung gewährt wird.
Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.

Soll ein Komfortzuschlag zum regulären Öffi-Ticket verlangt werden?

Da der Bedarfsverkehr eine im Vergleich zum Linienverkehr höhere Qualität bietet und jede Fahrt zusätzliche Kosten verursacht, lässt sich ein Komfortzuschlag zum Verbundtarif gut argumentieren. Verfügt ein Fahrgast bereits über ein gültiges Verbundticket, ist dann nur der Komfortzuschlag zu entrichten.
Wer eine gültige Öffi-Karte oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen Komfortzuschlag von € 1,- oder € 2,-.

Sollen Zeitkarten und das Klimaticket anerkannt werden?

Nutzer*innen von Zeitkarten können ihre Fahrtkosten besser kalkulieren, da keine weiteren Kosten hinzukommen. Außerdem werden Zeitkarten attraktiver, da sie mehr Angebote abdecken. Der Verkauf von längerfristigen Zeitkarten ermöglicht zudem eine zuverlässigere Budgetkalkulation.

Die Anerkennung kann einseitig erfolgen. Soll der Einnahmenentgang zumindest teilweise durch den Verbund ersetzt werden, sind mit diesem Verhandlungen zu führen.

VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.