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Organisationsmodell:
Wer fährt?

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Vereinfacht lassen sich vier mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:

Beauftragung eines Transportunternehmens
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.
Systemanbieter
Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Freiwilligensystem
Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb
Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.
Die Unterscheidung der Betreiberkonstellationen ist auch die Grundlage für die im bundes­länder­spezifischen Teil des Handbuchs vorgestellten Modelle.

Details zu den möglichen Betreiberkonstellationen

Beauftragung eines Transportunternehmens

Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt.

Fahrzeuge und Fahrer*innen werden vom beauftragten Unternehmen gestellt. Die Bewerbung des Angebot übernimmt üblicherweise die Gemeinde.

Bei KATI Krenglbach werden die Fahrten von einem lokalen Taxiunternehmen durchgeführt.

Systemanbieter

Ein Systemanbieter (wie Postbus Shuttle oder ISTmobil) bietet für die Gemeinden einer Region ein umfassendes Pauschalangebot.

Die Leistung des Systemanbieters beinhaltet eine Dispositionslösung, der Bedarfsverkehr kann daher über eine App bestellt werden. Auch eine Telefonzentrale kann im Angebot enthalten sein. Oft übernimmt der Systemanbieter auch Teile der Öffentlichkeitsarbeit.

Kontaktperson verfügbar
Beim GUSTmobil stellt die Firma ISTmobil als Systemanbieter die Dispositionslösung und eine Telefonzentrale zur Verfügung und hat Verträge mit regionalen Taxiunternehmen, die die Fahrten durchführen.

Freiwilligensystem

Freiwilligensysteme arbeiten mit freiwilligen Fahrer*innen. Träger kann die Gemeinde oder ein von der Gemeinde unterstützter Verein sein. Für die Nutzung ist aus gewerberechtlichen Gründen üblicherweise die Mitgliedschaft im Verein vorausgesetzt.

Für Bedarfsverkehre mit freiwilligen Fahrer*innen gibt es keine expliziten rechtlichen Regelungen bzw. auch teils von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Interpretationen durch die zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich daher, sich von erfolgreich umgesetzten Projekten im gleichen Bundesland beraten zu lassen bzw. sich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.

Als nicht-gewerbsmäßige Form der Personenbeförderung stehen Freiwilligensysteme außerdem potentiell in Konkurrenz zum gewerblichen Taxiverkehr. Sollte es ein Taxiunternehmen vor Ort geben, sollte unbedingt die Möglichkeit der Beauftragung geprüft bzw. das Einvernehmen gesucht werden.

Freiwilligensysteme eignen sich besonders dann, wenn die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht. Ihre Kapazitäten sind beschränkt. In der Regel ist daher auch nur ein Fahrzeug im Einsatz. Eine Dispositionslösung wird daher nicht benötigt, die Fahrten können direkt bei den Fahrer*innen gebucht werden.

Ein Zusatznutzen von als Freiwilligensystem organisierten Bedarfsverkehren besteht darin, dass dadurch der lokale Zusammenhalt gestärkt werden kann.

Beim Elektromobil Eichgraben übernehmen freiwillige Fahrer*innen die Fahrtendienste. Sie fahren dafür selbst günstiger und dürfen die E-Fahrzeuge des Vereins als Carsharing-Fahrzeuge nutzen.
Kontaktperson verfügbar

kommunaler Eigenbetrieb

Die Gemeinde übernimmt (z.B. durch einen für diesen Zweck gegründeten Verein) selbst den Betrieb des Angebots. Sie ist für die Beschaffung Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich und stellt selbst die Fahrer*innen an.

Die Durchführung durch die Gemeinde kann dann sinnvoll sein, wenn in der Region kein geeignetes Taxiunternehmen für eine Beauftragung zur Verfügung steht.

Da in der Regel eine Taxikonzession erforderlich sein wird und mit dieser Betreiberkonstellation ein vergleichsweise großer Aufwand für die Gemeinde verbunden ist, gibt es dafür bisher nur wenige Beispiele.

Alle Verantwortlichkeiten – von der Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung bis zur Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge sowie der Öffentlichkeitsarbeit – liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.

In Purbach wurde ein Verein gegründet, der eine eigene Taxikonzession hat und darüber den Gmoabus betreibt.