Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von mobil-am-land.at. Durch die Nutzung von mobil-am-land.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus mobil-am-land.at
Version vom 11. Dezember 2022, 19:24 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Handbuch-Bundesland-Förderungen|Burgenland}}“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Förderungen im Burgenland
Hier finden Sie eine Übersicht, über die Förderungen, die für Gemeinden und Regionen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen.

Landesförderungen

Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben

Abgesichert durch einen unbefristeten Fördervertrag zwischen Land und Gemeinde(n) werden 25% bzw. 50% des Abgangs aus dem Betrieb des Vorhabens durch das Land gefördert, gedeckelt mit 10.000 Euro (Deckelung 15.000, wenn gemeindeübergreifend bei zwei Gemeinden, 20.000 bei drei Gemeinden, 25.000 bei vier Gemeinden und 30.000 Euro ab fünf Gemeinden). Der anzuwendende Förderungssatz ergibt sich aus einer Kategorisierung der Gemeinden, je nach vorhandener Erschließung mit liniengebundenem ÖV.
Förderhöhe: 25% bzw. 50% des Abgangs (gedeckelt)

Bundesförderungen

Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.

Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.

Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeinden
komobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at
klimaaktivmobil.at/gemeinden
Voraussetzungen: Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist in einem Mobilitätskonzept mit der Berechnung von Umwelteffekten darzustellen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. Zudem müssen etwaige Bescheide und Angebote beigelegt werden. Das Mobilitätskonzept inkl. Umwelteffektberechnung ist Teil der Beratungsleistung der klimaaktiv mobil Beratungsprogramme für Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe sowie Freizeit und Tourismus und wird kostenlos für Sie erstellt.
Förderhöhe: 20% der förderungsfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- pro jährlich eingesparter Tonne CO2