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Attribut: Kurzbeschreibung

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I
Unser System für den Mikro ÖV und Ihr bedarfsorientiertes Mobilitätsangebot dient der Organisation von Fahrten in weniger dicht besiedelten Gebieten. Ihre Fahrgäste buchen online oder telefonisch die gewünschten Fahrten. Das Mikro ÖV-System teilt automatisch Fahrzeuge mit den geringsten Umwegen oder bereits bestehenden Fahrten in der Gegend zu. Dabei gewährleistet es eine unkomplizierte Abwicklung samt optimierter Fahrzeug- und Routenwahl und automatischer Preisberechnung mit unterschiedlichen Zahlungsoptionen für Ihre Fahrgäste.  +
Seit 1. Dezember 2017 ist die InRegion mit den Gemeinden Wieselburg, Wieselburg-Land, Bergland und Petzenkirchen „mobiler“. Ergänzend zum Regionalbusverkehr und zur Erlauftalbahn bieten die Gemeinden in Kooperation mit Sachsi‘s-Taxi einen günstigen Fahrtendienst – das InRegion-Taxi - um EUR 2,00 pro Fahrt (Kinder unter 6 Jahren in Begleitung kostenlos) an. Zum Bahnhof Ybbs-Kemmelbach gibt es einen Sondertarif um EUR 4,00.  +
Mobilität – auf Abruf, für jeden, jederzeit und überall verfügbar. Als Marktführer im Bereich On-Demand-Mobilität in Deutschland, Österreich und der Schweiz begleiten wir Sie gerne als Technologie-Partner bei der Digitalisierung Ihres Angebots. Dabei ergänzen wir entweder Ihr bestehendes System oder entwickeln gemeinsam mit Ihnen neue Lösungen für Ihre Endkunden. Mit unserer Zertifizierung nach ISO27001 und der Mandantenfähigkeit unserer Plattform bieten wir maximalen Schutz für Ihre Kundendaten.  +
J
Mit dem Jennersdorf-Taxi kann man immer von zu Hause (oder einer anderen Wunschadresse) zu einem der Sammelpunkte (alle Ärzte, diverse Geschäfte, Gemeindeämter, Bahnhöfe etc.) fahren. Am Rückweg wird man natürlich wieder bis vor die Haustür gebracht.  +
1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung: * Wohnsitz in einem Bereich der Stadtgemeinde, der nicht vom Regionalbus bedient wird: Strettweg, Ostwerkgasse, Oberweg, Reifling, Feldgasse, Paradeisgasse, Murvorstadt * ODER Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung (ärztliche Bestätigung notwendig) 2. Anzahl der geförderten Fahrten pro Monat: * 20 Fahrten für BürgerInnen, die in einem Bereich der Stadtgemeinde Judenburg wohnen, der nicht vom Regionalbus bedient wird *20 Fahrten für BürgerInnen mit ärztlicher Bestätigung über eine Mobilitätseinschränkung. (Bei Bedarf auch mehr Fahrten)  +
Jugendliche werden sicher durch Busse zu und von Veranstaltungen gebracht. Mittlerweile umfasst das Projekt 20 Großgemeinden und 70 Ortschaften.  +
Jugendliche erhalten von der Gemeinde Alkoven um € 20,- Taxi-Gutscheine im Wert von € 60,-. Die Taxigutscheine können am Wochenende und in den Nächten vor Feiertagen eingelöst werden.  +
Das Projekt "Jugendtaxi Burgenland“ wurde im Jänner 2007 von der Wirtschaftskammer mit Unterstützung des Landesjugendreferates und Verkehrsreferates der Burgenländischen Landesregierung gestartet. In über 150 burgenländlischen Gemeinden bekommen Jugendliche durch Jugendchecks ermäßigte Taxitarife.  +
Als kleine Unterstützung für den sicheren Transport von Festen, div. Veranstaltungen usw. können Gallspacher Jugendliche pro Kalenderjahr 20 Gutscheine im Wert von € 100,00 gratis bei der Gemeinde abholen.  +
Jugendliche erhalten von der Stadtgemeinde Grieskirchen jährlich um max. € 100,- Taxi-Gutscheine im Wert von max. € 300,00.  +
Jugendtaxi-Gutscheine (im Gesamtwert von 80 Euro pro Jahr/ Person für Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Haibach ob der Donau) sind am Gemeindeamt erhältlich  +
Der Gemeinderat hat die Weiterführung des Projekts „Jugendtaxi“ für Jugendliche zwischen 15 – 21 Jahren beschlossen. Die Neuigkeit liegt in der Digitalisierung mittels Verwendung eines JugendTaxi-Apps, in dem Gutscheinbons im Wert von je € 3,00 freigeschaltet werden. Diese Gutscheine können bei registrierten Taxiunternehmen entwertet werden. Das Projekt wird von je 1/3 der Kosten von der Gemeinde Kleinzell als auch vom Land Oö unterstützt. Somit verbleibt bei den Jugendlichen ein Selbstbehalt von 1/3 der Kosten. Pro Person können max. € 150,- in Form von digitalen Bons pro Jahr freigeschaltet werden.  +
Die Gemeinde Krenglbach bietet Jugendlichen zwischen 15 und 26 Jahren eine Förderung für die Nutzung von Taxis an, um ihnen eine sichere Heimkehr von Festen und Veranstaltungen zu ermöglichen. Dieses Angebot wurde erstmals in der Gemeinderatssitzung vom 10. Mai 2012 beschlossen und am 7. Juli 2022 an die aktuellen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich angepasst. *Zielgruppe und Voraussetzungen **Die Förderung richtet sich an junge Menschen im Alter von 15 bis 26 Jahren mit Hauptwohnsitz in Krenglbach. Sie gilt für Fahrten an Wochenenden (Freitag bis Sonntag) sowie an Werktagen, die vor einem gesetzlichen Feiertag liegen. Ziel ist es, den Jugendlichen eine sichere und unkomplizierte Heimreise von Veranstaltungen zu ermöglichen. *So funktioniert die Jugendtaxiförderung **Bestelle ein Taxi deiner Wahl, zum Beispiel bei einem örtlichen Anbieter wie Lichtenwagner in Krenglbach. **Bezahle dem Taxifahrer zunächst den vollen Fahrpreis. **Lass dir eine Quittung für die Fahrt ausstellen und sammle diese Belege. **Reiche die gesammelten Belege bei der Gemeinde ein und erhalte 2/3 der Fahrtkosten als Rückerstattung in **Form von Krenglbach-Gutscheinen zurück. Der maximale Förderbetrag beträgt € 100,00 pro Jahr Für Rückfragen wende dich an das Gemeindeamt (tel: 07249-46013).  +
Jeder Jugendliche im Alter von 16-20 Jahren erhält von der Gemeinde Neukirchen am Walde Jugendtaxigutscheine im Wert von EUR 20,00 pro Halbjahr.  +
Die anspruchsberechtigten Jugendlichen erhalten von der Marktgemeinde Neumarkt i.H. einmal pro Halbjahr Gutscheine im Wert von € 30,00, dh. maximal € 60,00 pro Jahr.  +
Anspruchsberechtigte Jugendliche erhalten 10 Gutscheine im Wert von 6 Euro pro Kalenderjahr. Diese sind gegen einen Selbstbehalt von 20 Euro beim Gemeindeamt zu beziehen. Dieser Selbstbehalt ist Voraussetzung für eine Förderung der Jugendtaxifahrten durch das Land OÖ, welche vorsieht, dass die Jugendlichen einen Selbstbehalt von mindestens einem Drittel der Kosten tragen müssen. Anspruchsberechtigt sind Jugendliche im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, Studierende, Zivil- und Präsenzdiener/innen bis 26 Jahre, jeweils mit Hauptwohnsitz in Ottensheim.  +
Die ermäßigte Beförderung ist mit dem von der Marktgemeinde Pettenbach ausgestellten Jugendtaxiausweis und in Verbindung mit dem Taxiunternehmen „Wiedls Taxi GmbH“ möglich. Telefonnummer Jugendtaxi: 0699/18 24 62 16 * Jugendtaxi-Ausweise ** Neuausstellungen müssen persönlich beantragt werden! Die Formulare erhalten Sie in der Bürgerservicestelle oder mittels Download „Jugendtaxiausweis Ansuchen“ am Ende der Seite. ** Die Jugendtaxi-Ausweise können während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 8:00 - 12:30 und Di. 14:00 - 18:00 Uhr) in der Bürgerservicestelle abgeholt werden. Richtlinien Jugendtaxi Pettenbach Folgende Richtlinien gelten für Fahrten mit dem Jugendtaxi und sind sowohl von den in Anspruch nehmenden Jugendlichen, als auch vom Taxiunternehmer bzw. Chauffeur einzuhalten. * Anspruchsberechtigte Personen: **Berechtigt sind alle Jugendlichen ab dem 15. Geburtstag bis zum 20. Geburtstag; sowie Studenten, Schüler, Präsenz-, Zivildiener und Lehrlinge mit entsprechendem Nachweis für diesen Zeitraum, bis maximal zum 25. Geburtstag. Das Jugendtaxi gilt ausschließlich für Jugendliche, die in der Marktgemeinde Pettenbach ihren Wohnsitz haben. * Jugendtaxiausweis: **Jeder Benutzer des Jugendtaxis muss sich bei der Marktgemeinde Pettenbach einen Jugendtaxiausweis mit Lichtbild ausstellen lassen. Fälschung und Manipulation des Jugendtaxiausweises sind Betrug und werden strafrechtlich verfolgt. Bei groben Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen kann der Jugendtaxiausweis eingezogen werden. Der Jugendtaxiausweis ist dem Fahrer bei jeder Fahrt beim Einsteigen unaufgefordert vorzuweisen. Auf Verlangen ist dem Fahrer des Weiteren ein entsprechender Ausweis (Lehrlings-, Schülerausweis, …) vorzulegen. * Betriebszeiten: **Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag und Samstag sowie auf den Tag vor einem Feiertag zwischen 19:00 und 5:00 Uhr beschränkt. Bei Bedarf ist das Taxi telefonisch zu ordern. Jeder Ausweisbesitzer darf Personen im Jugendtaxi zu den gleichen Bedingungen mitnehmen. Ausstiegsstelle ist jedoch ausschließlich die Adresse des Ausweisbesitzers. * Einsatzbereich des geförderten Jugendtaxis: **Als Jugendtaxi-Fahrten gelten Fahrten in folgendem Einsatzbereich: Einstiegsstelle für die Hinfahrt ist der Parkplatz beim Jugendzentrum Pettenbach. Bei der Heimfahrt muss die Ausstiegsstelle der Adresse des Ausweisbesitzers entsprechen. Der geförderte Einsatzbereich des Jugendtaxis erstreckt sich bis zu den Grenzen der Nachbargemeinden von Pettenbach. Das Jugendtaxi kann auch für Fahrziele außerhalb des geförderten Einsatzbereichs verwendet werden, dann ist allerdings der volle, nicht geförderte Taxitarif von den Jugendlichen selbst zu entrichten. * Kosten: **Für jede Fahrt innerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Pettenbach sind pro Fahrzeug 5,00 € in bar zu bezahlen. Dies gilt für Fahrten bis zur Wohnadresse, egal welcher Siedlung und Ortschaft. Für Fahrten in die angrenzenden Gemeinden (Eberstalzell, Inzersdorf im Kremstal, Ried im Traunkreis, Scharnstein, Schlierbach, Steinbach am Ziehberg, Vorchdorf und Wartberg an der Krems) sind pro Fahrzeug 11,00 € in bar zu bezahlen; ebenso für Fahrten von einer angrenzenden Gemeinde in die Marktgemeinde Pettenbach zur Wohnadresse. Fahrten, die nicht vom Jugendzentrum Pettenbach zu einem Ziel oder von einem Ziel zur Wohnadresse führen, sind nicht als Jugendtaxi-Fahrten zu zählen. Die Kosten sind in diesem Fall vollständig vom Benutzer selbst zu entrichten. Anfallende Kosten bei Fahrten zu auswärtigen Zielen sind zu den unternehmensüblichen Tarifen ebenfalls gänzlich vom Benutzer selbst zu entrichten. *Projektdauer: **Das Projekt Jugendtaxi wird bis auf Widerruf durchgeführt. Das Jugendtaxi soll keine Aufforderung zum Alkoholkonsum sein. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt jedoch die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.  
Jugendliche erhalten um € 25,- bei der Gemeinde Taxigutscheine im Wert von € 75,-.  +
Bis zu einem Betrag von € 80,- werden 50% der Fahrtkosten vergütet.  +
Die Fahrgäste bezahlen den vollen Fahrpreis, bekommen Gutscheine in derselben Höhe vom Taxifahrer ausgehändigt und geben diese am Gemeindeamt ab. Die Gemeinde überprüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Förderung an den Fahrgast aus.  +